Tischlerin / Tischler

Tischlerinnen/Tischler arbeiten in der handwerklichen Fertigung und in der Montage.

Unterrichtsorganisation

Ein Schultag umfasst 8 Unterrichtsstunden.

Erstes Ausbildungsjahr: Zwei Schultage pro Woche

Zweites Ausbildungsjahr: Ein Schultag pro Woche

Drittes Ausbildungsjahr: Ein Schultag pro Woche und Blockunterricht

Im Unterricht werden berufsbezogene Kenntnisse in verschiedenen Bereichen vermittelt.

  • Fachkunde Holztechnik
  • Technische Mathematik
  • Technisches Zeichnen
  • CNC und CAD
  • Wirtschafts- und Betriebslehre

 

Der Unterricht ist in Lernfeldern organisiert und folgenden Unterrichtsfächern zugeordnet:

Beruflicher Schwerpunkt

  • Entwicklungs- und Planungsprozesse
  • Fertigungsprozesse
  • Montage und Service
  • Wirtschafts- und Betriebslehre
  • Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)

 

Berufsübergreifender Bereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

 

Die Fächer Deutsch, Religion und Sport des berufsübergreifenden Bereichs sowie Englisch des beruflichen Schwerpunkts werden im ersten Ausbildungsjahr unterrichtet. Zwei Fächer im ersten Halbjahr und zwei Fächer im zweiten Halbjahr.

Ausbildungsprofil

Tischlerinnen/Tischler arbeiten in der handwerklichen Fertigung und in der Montage.

Sie stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen, meist in Einzelanfertigung her. Dafür be- und verarbeiten sie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken.

Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein; in Wohn- oder Büroräumen verlegen sie Parkettböden und montieren Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen.

Außerdem reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Ausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb. Der Betrieb meldet Sie dann an unserer Schule für den theoretischen Unterricht an

Abschluss

Gesellinnen-/Gesellenbrief

Der Gesellinnen-/Gesellenbrief wird nach Bestehen der Abschlussprüfung von der Handwerkskammer ausgestellt. Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

 

Mögliche Schulabschlüsse

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule und dem Bestehen der Abschlussprüfung können verschiedene Schulabschlüsse erreicht werden.

 

Erweiterter Erster Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
nach erfolgreichem Abschluss der Berufsschule.

 

Mittlerer Schulabschluss (früher Fachoberschulreife / Realschulabschluss)
nach Bestehen der Abschlussprüfung und einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule.

 

Mittlerer Schulabschluss mit Q-Vermerk (Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe)
nach Bestehen der Abschlussprüfung und einem Notendurchschnitt von mind. 2,5 auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule.

Ansprechpartner / -in

Bereichsleitung: Wolfgang Grannemann

grannemann@wnb-herford.de

Besonderheiten / Prüfungsvorbereitung durch Blockunterricht

Im dritten Ausbildungsjahr findet eine Vorbereitung auf die Geselleninnen-/Gesellenprüfung statt.

 

Block1: Planen des Gesellinnen-/Gesellenstückes

In einem 2-wöchigen Block wird das Gesellinnen-/Gesellenstück in Zusammenarbeit mit den Betrieben geplant. Mit der erstellten Entwurfsmappe können die Auszubildenden dann zur Prüfung zugelassen werden.

 

Block 2: Vorbereiten auf die theoretische Abschlussprüfung

Innerhalb einer Unterrichtswoche finden Übungen zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung statt.