| European Migration |
Ausländerkategorien nach der Schweizer Gesetzgebung
Touristen : Personen, die ihren Aufenthalt in einem Land selber finanzieren, dort eine kurze Zeit bleiben und frei herumreisen.
Grenzgänger : Erwerbstätige mit ausländischem Paß, die ihren Wohnsitz im Nachbarstaat behalten.
Saisonarbeiter : Migranten, die für die Dauer einer Saison (höchstens 9 Monate) in einem anderen Land erwerbstätig und Wohnhaft sind. Zu ihrer Bewilligung wird jährlich ein Kontingent erteilt.
Kurzaufenthalter : halten sich meist zu Ausbildungszwecken (auch Praktikum oder Au-pair-Stelle ) in einem anderen Land aufJahresaufenthalter : Migranten, deren Bewilligung auf ein Jahr beschränkt ist.
Niedergelassene : Migranten, die seit längerer Zeit mit Aufenthaltsbewilligung in einem anderen Land arbeiten und leben.
Asylbewerber : Personen, die in einem Land Asyl beantragt haben, in dem sie ein Aufenthaltsrecht haben und das sie dann auch nicht verlassen dürfen
Anerkannte Flüchtlinge : anerkannt, wenn ihnen in ihrem Land Verfolgung oder ähnliches droht.
Vorläufig Aufgenommene : sind verpflichtet, das Land wieder zu verlassen wenn es zumutbar ist.